Wichtige Regeln und Maßgaben rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde
Reitunterricht darf abhängig von der Inzidenz einzeln, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern nur unter freiem Himmel stattfinden. Die jeweils geltenden Zahlen sind unter www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/ nachzulesen. Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt. Dies gilt nicht für die aus Tierschutzgründen notwendige Bewegung der Tiere.
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Seite des Bayerischen Reit- und Fahrverbands: www.brfv.de/coronavirus-infos-fuer-den-pferdesport?
Alle relevanten Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise findet Ihr auf der Seite „Coronavirus: Informationen für den Pferdesport“ des Bundesverbands Deutsche Reiterliche Vereinigung.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Hygiene- und Abstandsregeln auf der gesamten Reitanlage!
Da weiterhin die Versorgung der Pferde sichergestellt werden muss, vertritt die FN die Auffassung, dass die Betreuung der Pferde durch die verantwortlichen Personen unter Einhaltung strenger Auflagen zulässig ist. Vereine, Betriebe, Pferdehalter-, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar.
Auf Grundlage des deutschen Tierschutzgesetzes muss folgendes zu jeder Zeit für die Pferde sichergestellt sein:
- Pferdegerechte Fütterung
- Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
- Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
- Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches
- Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
- Notwendige tierärztliche Versorgung
- Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied
An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten
- Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten
- Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
- Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
- Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
- Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters
Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:
- Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
- Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.
- Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
- Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
- Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
- Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
- Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
- Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.